
Die DF Deutsche Forfait AG (ISIN: DE000 A2AA20 4) erzielt gerichtlichen Erfolg mit einstweiliger Verfügung gegen die Varengold Bank AG: Diese hat die Tochtergesellschaft Deutsche Forfait GmbH vor dem Landgericht Hamburg mit Urteil vom 15.12.2023 gegen die Bank erwirkt. Das LG hat die Varengold Bank danach verpflichtet, das zurückgehaltene Guthaben der Deutsche Forfait GmbH in Höhe von 5,5 Mio. EUR zu überweisen.
Die Deutsche Forfait GmbH ist Kundin der Varengold Bank AG. Zur Finanzierung wichtiger Projekte habe die Deutsche Forfait GmbH selbige Bank angewiesen, ihr Guthaben in Höhe von etwa 5,5 Mio. EUR an andere deutsche Banken zu überweisen. Die Überweisungsaufträge seien von der Varengold Bank bis heute nicht ausgeführt worden.
Parallel habe die Varengold Bank die Nichtausführung der Überweisungsaufträge damit begründet, dass die Sonderprüfung der BaFin bei der Varengold Bank einer Überweisung entgegenstehe. Die BaFin hat am 27. Juni 2023 einen Sonderprüfer eingesetzt, der einen Teil der laufenden Transaktionen der Varengold Bank prüfe. Hintergründe dieser Sonderprüfung seien laut der BaFin gravierende Compliance-Defizite bei der Varengold Bank AG.
Die Deutsche Forfait GmbH hat im Wege des einstweiligen Rechtschutzes ein gerichtliches Verfahren vor dem Landgericht Hamburg eingeleitet, um die Überweisung ihres Guthabens zu erwirken. Diesem Antrag gab das Landgericht nunmehr statt und hat der Varengold Bank aufgegeben, das Guthaben der Deutsche Forfait GmbH über 5,5 Mio. EUR entsprechend dem Auftrag zu überweisen.
Das Landgericht komme zu dem Ergebnis, dass nach derzeitiger Aktenlage die Sonderprüfung der BaFin bei der Varengold Bank einer Ausführung des Zahlungsauftrages der Deutsche Forfait GmbH nicht entgegenstehe. Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg habe die Deutsche Forfait GmbH auf Basis der Sachlage keine Rechtsvorschriften verletzt.
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