Abgekartetes Spiel bei Zamek-Insolvenz

Zamek: bittere Medizin für Gläubiger

Ausgerechnet am Brückentag 30. Mai lädt der insolvente Suppenprofi zur Gläubigerversammlung. Auf den letzten Drücker, noch juristisch korrekt. Ohne Tagesordnungspunkte. Dafür mit reichlich Anfechtungsmöglichkeiten und Interessenkonflikten. Zamek-Anleihegläubiger schauen in die Röhre. Antrag auf Beendigung der Eigenverwaltung gestellt.

Das Amtsgericht / Insolvenzgericht Düsseldorf hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG mittlerweile eröffnet, die Anordnung der Eigenverwaltung (§§ 270 / 270a InsO) wurde derweil bestätigt.

Der Hintergrund für Bond-Investoren:

Im Jahr 2012 emittierte die Insolvenzschuldnerin eine Unternehmensanleihe mit einer Laufzeit vom 15. Mai 2012 bis 14. Mai 2017 im Volumen von insgesamt 35 Mio. EUR (ISIN DE000A1K0YD5), die 2013 um weitere 10 Mio. EUR aufgestockt wurde. Die Unternehmensanleihe hat einen Zinssatz von 7,75% und wäre am 15. Mai 2017 fällig.

Für den 30. Mai hat der Insolvenzverwalter also geladen, und zwar zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. Dumm nur, dass gar kein Stimmrechtsvertreter zur Wahl gestellt ist, den man wählen könnte. Das heißt, man muss sich am Brückentag schon persönlich zum Versammlungsort aufmachen, um sein Abstimmungsrecht wahrnehmen zu können. Institutionelle sind geradezu begeistert, wie man sich leicht denken kann.

Ein institutioneller Investor, der diesen Tagesordnungspunkt ändern und Frank Günther von One Square Advisors, der bereits im Gläubigerausschuss vertreten ist, zur Wahl stellen wollte, blitzte mit seinem Antrag beim Insolvenzgericht ab. Begründung: keine.

Gegen diesen Beschluss wiederum ist bereits Widerspruch eingelegt, das juristische Tauziehen geht weiter.
Einmaleffekte versalzen Zamek die Suppe. Quelle: Zamek

Nicht leichter werden die Umstände, weil gleich zwei Insolvenzverwalter (genauer: einmal Insolvenzverwalter, einmal Sachwalter/eingesetzte Geschäftsführer) aktiv sind: einer für die Zamek-Anleihe und Gläubiger, einer für die Zamek-Produktionseinheit. Leider nur bestehen Interessenkonflikte zwischen diesen beiden Verwaltern, zwischen beiden besteht dem Vernehmen nach eine Verbindung. Auch deshalb wurde ein Eilantrag auf Beendigung der Zamek-Eigenverwaltung gestellt.

In anderen Insolvenzfällen hat sich bereits gezeigt, dass Einladungen zu Gläubigerversammlungen ohne Tagesordnungspunkte angefochten werden können, die Beschlüsse dort wären ungültig. Wird also im Rahmen einer konzertierten Aktion am besagten Freitag ein Zamek nicht genehmer Gläubigervertreter gewählt, so könnte Zamek dies aller Voraussicht nach anfechten. Kurz gesagt, Zamek möchte offenbar nicht wirklich einen gemeinsamen Anleihevertreter sehen.

Dafür spricht, dass der Insolvenzverwalter bereits Formulare zur Anmeldung der Insolvenztabelle verschickte – offenbar in der festen Erwartung, dass es ohnehin nie einen gemeinsamen Vertreter geben werde. Ein institutioneller Investor bezeichnete dieses Gebaren „als einen in seiner Praxis bisher unerhörten Vorgang“, „die wollen den Anleihegläubigern schlicht ihr Geld klauen“.

Dem Vernehmen nach ist der vorläufige Gläubigerausschuss mit der Verfahrensführung der Eigenverwaltung unzufrieden und hat sich dafür ausgesprochen, das Verfahren in die Regelinsolvenz zu überführen. Stattdessen wurde ein Fünftel der Zamek-Mitarbeiter ohne Konsultation des Gläubigerausschusses entlassen, genauer: „widerruflich freigestellt“. Dieses „widerruflich“ führt dazu, dass den Quasi-Entlassenen bei ihren Arbeitsämtern das eigentlich zustehende Arbeitslosengeld vorenthalten bleibt. Auch das ein unerhörter Vorgang, der seinesgleichen sucht (aber nicht findet). „Die von uns angefragten Informationen hat Zamek uns nie gegeben. Die halten uns im Dunkeln“, sagt uns der Gläubigerausschuss.

Zamek Gruppe

Ebenfalls in Zerrbild passt, dass in den M&A-Prozess zum Zamek-Verkauf zwar ein halbes Dutzend renommierte M&A-Adressen vorstellig wurde, Zuschlag bekam jedoch eine allenfalls halbbekannte Düsseldorfer Adresse – die möglicherweise die Zamek-Interessen am ehesten zu wahren verstehen dürfte.

Ausblick
Die (Anleihe-)Gläubigerrechte werden bei Zamek mit Füßen getreten. Wenn die Düsseldorfer damit durchkommen sollten und dieses Beispiel Schule macht, wäre das das denkbar schlechteste Signal für den Mittelstandsanleihenmarkt.

Falko Bozicevic

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