Anleihen allgemein

Bonds / Anleihen

Verzinsliches Wertpapier (Schuldverschreibung, Obligation, Rentenpapier, engl. Bond), mit dem der Herausgeber (Anleiheschuldner, Emittent) einen mittel- bis langfristig gewährten Kredit (i.d.R. fünf, sieben, zehn Jahre; ggf. auch 30 Jahre oder unbegrenzt laufend) zu festgeschriebenen Zins- und Rückzahlungsmodalitäten am Kapitalmarkt aufnimmt. Als Forderungspapiere verbriefen Anleihen einen Anspruch des Inhabers auf Rückzahlung und Zinsen in bestimmter Höhe als Ausgleich für die Überlassung des Kapitals für die Dauer der Laufzeit. Gläubiger einer Anleihe sind die Anleiheinhaber. Ihre Ansprüche sind in den Anleihebedingungen festgeschrieben. Die Ausgabe einer Anleihe an Investoren wird als Emission oder Anleihebegebung bezeichnet und erfolgt im Gegensatz zu privaten Darlehensverträgen öffentlich und ausschließlich von juristischen Personen.

Als Zinsvarianten kommen Schuldverschreibungen mit fester oder variabler Zinsvereinbarung in Betracht. Je nach Art der Übertragung werden Inhaber-, Namens- oder Orderschuldverschreibungen unterschieden. Wandel- und Optionsanleihen verbriefen überdies das Recht, innerhalb der Laufzeit, Miteigentümer (Aktionär) der emittierenden Gesellschaft zu werden.

Die regelmäßig an einer Börse gehandelte Anleihe ist ein klassisches Instrument zur Refinanzierung mittels Fremdkapital über den Kapitalmarkt. Im Gegensatz zur Eigenkapitalfinanzierung via Aktienemission bleibt die Eigentümerstruktur unberührt.

Prozentnotiz und Stückelung
Anleihekurse werden an der Börse in Prozent ihres Nominalwerts angegeben (Prozentnotiz). Dabei unterteilt sich der Gesamtnominalwert einer Anleihe in bestimmte Teilbeträge (kleinste handelbare Einheit = Teilschuldverschreibung). Der Erwerb einer Anleihe richtet sich dementsprechend nach deren nomineller Stückelung, die u.a. auf 1.000, 50.000, 100.000 Geldeinheiten (je nach Währung) lauten kann. Der Anleihekäufer erwirbt insofern keine bestimmte Stückzahl der Anleihe wie beispielsweise bei Aktien, sondern lediglich einen gewissen Nominalbetrag (gemäß Stückelung und Mindestanlage) in der entsprechenden Währung zum gegenwärtigen Kursniveau (in %).

Anleihebedingungen
Die in den Verkaufsunterlagen beschriebenen und vorab von den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden wie z.B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Details zur Ausgestaltung einer Anleihe. Darin enthalten sind regelmäßig Informationen u.a. zum Emissionsvolumen, Zinskupon und Ausschüttungstermine, Laufzeit, Tilgung, Währung, Stückelung und Mindestanlage, Besicherung, Status/Rang, Schutzklauseln und Kündigungsmöglichkeiten, Verwendungsabsicht des Emissionserlöses, Börse/Handelssegment, Verweis auf das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG), Besteuerung sowie das Ergebnis des aktuellen Unternehmens- und/oder Emissionsratings.

Ausgabekurs
Emissionskurs (in %). Der Kurs, zu dem ein neues Wertpapier ausgegeben wird. Im Angebotszeitraum werden Anleihen i.d.R. zu 100% des Nominalwerts emittiert (Pari-Emission, ohne Berücksichtigung evtl. Transaktionsgebühren). Während der Laufzeit werden Anleihen an der Börse je nach Kursentwicklung (ohne Stückzinsbetrachtung) entweder zum Nennwert (zu pari) oder zu Kursen unter- (unter pari, <100%) bzw. oberhalb (über pari, >100%) des Nominalwerts gehandelt.

Unternehmensanleihen

Mit der Begebung einer Unternehmensanleihe (engl. Corporate Bond) nimmt der Emittent Fremdkapital zu vorab festgelegten Konditionen bzgl. Volumen, Laufzeit, Verzinsung etc. vornehmlich bei institutionellen Investoren und Banken auf. Das jeweilige Unternehmen tritt dabei als Herausgeber und Anleiheschuldner auf. Für die Überlassung des Kapitals bezahlt das Unternehmen seinen Investoren für die Dauer der Laufzeit in regelmäßigen Abständen einen bestimmten Zinssatz -> Zinskupon. Das Emissionsvolumen liegt i.d.R. im unteren dreistelligen Millionenbereich und kann sich auf mehrere Milliarden EUR steigern, wobei besonders hohe Volumina oftmals über spezielle Anleihenemissionsprogramme ausgegeben werden.

Unternehmensanleihen werden regelmäßig in den amtlichen Handel an einer in- und/oder ausländischen Börse einbezogen, wo sie schließlich auch von Privatanlegern gehandelt werden können – entsprechende Stückelung/Mindestanlage vorausgesetzt. Am Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung der Anleihe i.d.R. zum Nominalwert, d.h. zu 100% der investierten Mittel. Die Tilgung der Anleihe ist dabei von der Zahlungsfähigkeit des Emittenten abhängig. Kann der Schuldner die Unternehmensanleihe nicht tilgen bzw. während der Laufzeit aufgelaufene Zinsbeträge nicht (mehr) bedienen, besteht für die Inhaber theoretisch die Gefahr eines Totalverlusts ihrer investierten Gelder. In der Insolvenz werden die Anleihegläubiger indes aus der Insolvenzmasse je nach Quote bedient.

Zweck
Mit Erschließung des Kapitalmarkts sichert sich das Unternehmen eine wichtige Refinanzierungsquelle zur Kapitalbeschaffung fernab der reinen Bankenfinanzierung und sorgt zudem für eine Diversifikation der eigenen Finanzierungs- und Kapitalstruktur, ohne durch die Anleiheemission Änderungen in der Eigentümerstruktur zu bewirken – die unternehmerische Unabhängigkeit bleibt unberührt. Die Kapitalaufnahme via Anleiheemission dient u.a. dem Zweck der Umfinanzierung – d.h. die (teilweise) Ablösung bestehender und zugleich teurer Bank- und/oder sonstiger Finanzverbindlichkeiten durch Refinanzierung mit günstigerem Anleihekapital. Gleichzeitig werden die Anzahl der Gläubiger sowie das Fälligkeitenprofil der Unternehmung breiter gestreut.

Mittelstandsanleihen

Mittelstandsanleihen sind eine vergleichsweise neue Form der Refinanzierung mittelständischer Unternehmen über den Kapitalmarkt …

Eine ausführliche Erklärung zu Mittelstandsanleihen finden Sie in unserem eigenen Menüpunkt: Mittelstandsanleihen

Genussrecht

Genussrechte sind eine Form der Unternehmensbeteiligung, bei der der Genussrechtsinhaber (Investor) dem Genussrechtsgeber (Emittenten, Unternehmen) für die Dauer der Laufzeit ein Darlehen in Form von Genussrechtskapital zur Verfügung stellt. Im Gegenzug werden dem Investor bestimmte, gesellschafterähnliche Vermögensrechte eingeräumt. Diese beinhalten z.B. eine gewinnabhängige Vergütung, eine Beteiligung am Liquidationserlös oder Optionsrechte. Das Recht auf Mitbestimmung durch Ausstattung des Investors mit Stimmrechten ist dagegen ausgeschlossen. In den Genussrechtsbedingungen sind die Voraussetzungen und der Umfang der jeweils gewährten Vermögensansprüche geregelt. Dabei können Genussrechte unterschiedlich gestaltet sein und kommen z.B. durch Ausstattung mit einem Zinskupon und einer festen Laufzeit einer herkömmlichen Anleihe mitunter sehr nahe. Als Genussscheine in Form von Inhaber- oder Namenspapieren können sie zu Wertpapieren verbrieft und an einer Börse gehandelt werden.

Gewinn-/Verlustbeteiligung
Der Genussrechtsinhaber wird stets am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Die Ergebnisbeteiligung hat direkte Auswirkung auf Ausschüttungen an den Investor sowie auf die Höhe des Rückzahlungsbetrags. Weiteres Hauptmerkmal ist die Verlustbeteiligung, die den Investor an etwaigen Jahresfehlbeträgen/Bilanzverlusten des Emittenten teilnehmen lässt. Die Beteiligungshöhe ergibt sich wiederum aus den Bedingungen. Sind die Gewinne der Folgejahre nach einer Verlustbeteiligung nicht ausreichend, um den von dem Genussrechtskapital zu tragenden Verlustanteil auszugleichen, bekommt der Investor zur Endfälligkeit nicht die volle Höhe seiner Investition rückerstattet.

Laufzeit
Die Genussrechtsbeteiligung kann entweder eine fixe Laufzeit vorsehen oder ohne festen Beendigungszeitpunkt laufen, wobei den Vertragsparteien nach Ablauf einer Mindestlaufzeit ein ordentliches Kündigungsrecht zu in den Bedingungen festgelegten Konditionen eingeräumt wird. Die Rückzahlung erfolgt i.d.R. in Höhe der eingezahlten Investitionssumme (Ausnahme: Eingreifen der Verlustbeteiligung).

Status/Rang
Bei Genussrechtskapital handelt es sich um ein mezzanines Finanzierungsinstrument (wirtschaftlich zwischen Eigen- und Fremdkapital), das im Fall einer Insolvenz des Emittenten i.d.R. erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen Gläubiger bedient wird (Nachrangigkeit). Da der Totalverlust der Einlage des Genussrechtsinhabers als auch eine Verlustbeteiligung möglich sind, ist die Verzinsung regelmäßig höher als bei vergleichbaren verzinslichen Wertpapieren.

Wandelanleihe

Wandelanleihen (engl. Convertible Bond) sind festverzinsliche Wertpapiere, die ihrem Inhaber das Recht gewähren, sie während der Laufzeit (Wandlungsfrist) zu einem bestimmten, vorab festgelegten Verhältnis in Aktien des Emittenten oder einer dritten Aktiengesellschaft (Umtauschanleihe) zu tauschen. Anhand von Wandlungsverhältnis, -frist und Wandelpreis (zzgl. eventueller Aufgelder) kann der Anleger errechnen, wie hoch der zugrunde liegende Basiswert steigen muss, damit sich der Umtausch für ihn lohnt. Die Wahlfreiheit des Anleiheinhabers, bei für ihn günstigen Bedingungen in Aktien zu tauschen, wird mit einem vergleichsweise geringeren Zinskupon ausgeglichen. Mit Ausübung des Wandelrechts gehen die Forderungsansprüche des Anleiheinhabers auf Zins und Tilgung unter, der ehemalige Anleihegläubiger wird nun Aktionär der emittierenden Gesellschaft.

Bei Wandlung wird Fremdkapital in Eigenkapital getauscht, die Bilanzsumme des Emittenten bleibt unverändert (evtl. Zuzahlungen nicht berücksichtigt). Wird das Wandelrecht dagegen nicht ausgeübt, bleiben nicht getauschte Anteile als gewöhnliche Festzinsanleihen bestehen und werden am Laufzeitende zu 100% des Nominalbetrags getilgt (Ausnahme: Pflichtwandelanleihen) oder zwischenzeitlich veräußert. Im Gegensatz zur Optionsanleihe kann das Tauschrecht bei einer Wandelanleihe nicht von der Anleihe abgetrennt und gesondert gehandelt werden. Zudem geht der Wandler mit dem Umtausch unter, die Optionsanleihe bleibt hingegen auch bei Ausübung bis zum Laufzeitende als Fremdkapitalposition in der Bilanz des Emittenten bestehen.

IBO

Initial Bond Offering. Bezeichnet das erstmalige, öffentliche Angebot einer Anleihe (Mittelstands-/Unternehmensanleihe) mit anschließender Einbeziehung des Bonds in den Börsenhandel. Voraussetzung sind u.a. die Billigung des Wertpapierprospekts durch die entsprechenden Aufsichtsbehörden sowie die Handelszulassung durch den jeweiligen Börsenbetreiber. Aus Sicht des emittierenden Unternehmens bedeutet ein IBO die (erstmalige) Aufnahme von Fremdkapital von Investoren über den Bondmarkt.

Spread

Allg. Geld-Brief-Spanne
Differenz zwischen An- und Verkaufskurs eines Wertpapiers (Geld-Brief-Spanne). Allgemein gilt: Je enger der Spread in einem Wertpapier, desto geringer sind die Kosten für den Anleger bei dessen Kauf/Verkauf. Indikator für die Marktliquidität in einem Wertpapier.

Anleihe-Spread
Bei Schuldverschreibungen gilt der Spread in Bezug auf den -> Zinskupon zudem als Maß für den Aufschlag oder -abschlag auf einen Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR, LIBOR), wobei sich die Zinsdifferenz nach der Bonität und Marktstellung des Emittenten richtet und zudem von den Eckdaten der Anleihe (Rang, Besicherung, Laufzeit etc.) beeinflusst wird.