Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. (kurz: Kapitalmarkt KMU) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (Anlegerschutzverbesserungsgesetz – AnlVerG) publiziert.
Der Verband begrüße die generelle Intention des AnlVerG, den Anlegerschutz zu stärken, weist jedoch auf erhebliche negative Auswirkungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) hin, die der Entwurf in seiner aktuellen Form mit sich bringen würde.
Vorgesehene Regelung erschwert Kapitalmarktfinanzierung für KMUs
Besonders kritisch sieht der Interessenverband die geplanten Änderungen des § 4 Abs. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG), die es der BaFin ermöglichen würde, bei ‚Anhaltspunkten‘ für Anlegerschutzbedenken das Gestattungsverfahren für Wertpapierinformationsblätter (WIB) für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszusetzen. Dies führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit, da die Begriffe Anhaltspunkte und Anlegerschutzbedenken unbestimmt und für die Praxis untauglich seien.
„Für kleinere KMUs, die auf schnelle und kostengünstige Kapitalmarktfinanzierungen angewiesen sind, wäre diese Regelung katastrophal“, betont Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbands. Das WIB-Verfahren hat sich als wichtige Option für kapitalmarktorientierte KMUs etabliert, um erste Erfahrungen am Kapitalmarkt zu sammeln und notwendige Finanzierungsschritte ohne große regulatorische Hürden zu bewerkstelligen.
Einschränkung von Finanzierungsmöglichkeiten trifft KMUs besonders hart
Die Kosten und der zeitliche Aufwand, die mit der Erstellung eines vollständigen Wertpapier- oder EU-Wachstumsprospekts verbunden sind, übersteigen bei weitem die Möglichkeiten vieler KMUs. „Die geplanten Regelungen laufen der Zielsetzung, den deutschen Mittelstand und die Kapitalmarktfinanzierung zu stärken, klar entgegen“, so Wegerich. Ein solcher Schritt würde KMUs vor die Entscheidung stellen, entweder den kostenintensiven Weg eines Prospekts zu gehen oder ganz auf die Kapitalmarktfinanzierung zu verzichten – beides führt letztlich zu einer weiteren Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher KMUs auf nationaler und europäischer Ebene.
Forderung nach Anpassung
Der Verband fordert daher die ersatzlose Streichung des geplanten § 4 Abs. 10 WpPG. „Wir benötigen dringend verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen, die es KMUs ermöglichen, sich am Kapitalmarkt zu finanzieren, ohne durch unnötige Rechtsunsicherheiten abgeschreckt zu werden“, erklärt Wegerich. Nur so könne man sicherstellen, dass KMUs auch in Zukunft Zugang zu effizienten Finanzierungsmöglichkeiten hätten, um als Innovationsmotoren der deutschen Wirtschaft erfolgreich zu agieren.
Verband Kapitalmarkt KMU
Der Verband mit Sitz in Frankfurt am Main setzt sich seit 2017 insbesondere für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Kapitalmarktfinanzierung ein und tritt aktiv für die Belange des kapitalmarktorientierten Mittelstandes im Dialog mit der Politik, den Gesetzgebungsorganen, den Aufsichtsbehörden, den Institutionen des Kapitalmarkts, den Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein. Mitglieder sind KMU, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien.
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