DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung

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SINGULUS TECHNOLOGIES AG lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung

15.10.2015 / 17:00

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SINGULUS TECHNOLOGIES AG lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung
(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN:
A1MASJ)

* Wahl des gemeinsamen Vertreters und dessen weitergehende Ermächtigung
* Vorübergehender Verzicht auf etwaige Kündigungsrechte
* Anmeldung bis zum 26. Oktober 2015 erforderlich

Kahl am Main, 15. Oktober 2015: Die Singulus Technologies
Aktiengesellschaft lädt die Gläubiger der EUR 60.000.000,00 7,75 %
Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2012 / 2017 (ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN:
A1MASJ) am 29. Oktober 2015 zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung
nach Frankfurt am Main ein. Auf der Tagesordnung stehen insbesondere die
Bestellung und besondere Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters aller
Anleihegläubiger und der vorübergehende Verzicht auf etwaige
Kündigungsrechte bis zum 31. Dezember 2016.

Die zweite Anleihegläubigerversammlung wird im Hinblick auf die Bestellung
des gemeinsamen Vertreters in jedem Fall beschlussfähig sein. Die geplante
besondere Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters und der vorübergehende
Verzicht auf etwaige Kündigungsrechte setzen hingegen voraus, dass die auf
der Versammlung anwesenden Anleihegläubiger wertmäßig mindestens 25% der
ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten und diesen Maßnahmen mit einer
Mehrheit von mindestens 75% der teilnehmenden Stimmrechte zustimmen.

Für die Teilnahme an der Versammlung ist eine Anmeldung bis spätestens zum
Ablauf des 26. Oktober 2015 erforderlich. Dies gilt auch für die
Anleihegläubiger, die sich bereits zur ersten Gläubigerversammlung am 8.
Oktober 2015 angemeldet hatten. Auch bedarf es eines neuen Depotnachweises
mit Sperrvermerk. Alle hierzu notwendigen Informationen sowie entsprechende
Formulare für die Anmeldung, Vollmachtserteilung oder Stimmrechtsvertretung
finden sich auf der Homepage der Gesellschaft (www.singulus.de) unter der
Rubrik „Credit Relations“ unter dem Abschnitt „Zweite
Gläubigerversammlung“. Zudem steht Anleihegläubigern eine Hotline der
Anmeldestelle von HCE Haubrok AG unter 089/21027-222 zu den üblichen
Geschäftszeiten für Rückfragen zum Prozedere der Anmeldung,
Vollmachtserteilung und Beibringung des Depotnachweises zur Verfügung.

SINGULUS TECHNOLOGIES Profil
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt innovative Technologien für effiziente und
ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Strategie von SINGULUS
TECHNOLOGIES zielt auf die Nutzung und Erweiterung der bestehenden
Kernkompetenzen. Diese liegen bei verfahrenstechnischem und
naturwissenschaftlichem Lösungen, kombiniert mit Know-how im Maschinen- und
Anlagenbau. Die Kernkompetenz von SINGULUS TECHNOLOGIES liegt in der
Vakuum-Dünnschichttechnik, der Plasmatechnik, der nasschemischen
Verfahrenstechnik sowie bei thermischen Prozesstechniken.

SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet daran, diese Expertise in den Stammsegmenten
auszubauen und in neue Anwendungsbereiche zu übertragen.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN:
DE0007238909, WKN: 723890

Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: +49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 1709202924

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstrasse 103
63796 Kahl am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)1709202924
Fax: +49 (0)6188 440-110
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
Internet: www.singulus.de
ISIN: DE0007238909, DE000A1MASJ4
WKN: 723890, A1MASJ
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