DGAP-News: Rudolf Wöhrl AG / Schlagwort(e): Anleihe Rudolf Wöhrl AG: Ergänzende Information zur ersten Anleihegläubigerversammlung am 3. April 2017 31.03.2017 / 15:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Rudolf Wöhrl AG, Nürnberg: PRESSEINFORMATION Rudolf Wöhrl AG: Ergänzende Information zur ersten Anleihegläubigerversammlung am 3. April 2017 Nürnberg, 31. März 2017 – Die Rudolf Wöhrl AG, Nürnberg, teilt kurz vor Ablauf der Anmeldefrist heute um 24.00 Uhr mit, dass sich für die Anleihegläubigerversammlung am kommenden Montag, den 3. April 2017, bisher 16,78 % der ausstehenden Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN DE000A1R0YA4) angemeldet haben. Die Gläubigerversammlung am 3. April 2017 wird daher voraussichtlich nicht beschlussfähig sein. Für diesen Fall würde auf der Versammlung lediglich die Beschlussunfähigkeit festgestellt. In Kürze wird die Gesellschaft zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung für den 24. April 2017 einladen, auf der dann die entsprechenden Beschlüsse zu fassen sind. Nach dem Schuldverschreibungsgesetz liegt das gesetzlich vorgegebene Quorum für die Beschlussfähigkeit der ersten Anleihegläubigerversammlung am 3. April 2017 bei 50 Prozent des Anleihekapitals. Wird dieses Mindestquorum nicht erreicht, können erst in einer sogenannten zweiten Anleihegläubigerversammlung Beschlüsse gefasst werden. Diese zweite Anleihegläubigerversammlung ist ohne weiteres beschlussfähig. Die Rudolf Wöhrl AG bittet die Anleihegläubiger bereits jetzt, sich rechtzeitig zu der voraussichtlich erforderlichen zweiten Anleihegläubigerversammlung anzumelden, sobald die Gesellschaft dazu eingeladen hat. Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung wird auf der Internetseite der Emittentin unter https://www.woehrl.de/anleihe/Glaeubigerversammlung.html sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Im Auftrag der Rudolf Wöhrl AG: Markus Held Kontakt für Medien: Kontakt für Anleihegläubiger: Unternehmen: Rudolf Wöhrl AG
31.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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